AGB von SKYCIN Studios

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und SKYCIN Studios. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

1. Kosten

Die Kosten für die Produktion belaufen sich auf den im Vertrag bzw. Auftrag genannten Betrag zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bei der Berechnung der Teilleistungen wird die im Vertrag angegebene voraussichtliche Lauflänge der Produktion zugrunde gelegt. Zudem sind im Preis die einfachen Nutzungsrechte, wie sie im Abschnitt 3 genannt werden, enthalten.

Im Honorar nicht eingeschlossen sind (falls nicht ausdrücklich aufgelistet):

  • Vervielfältigungen
  • Fremdsprachenversionen
  • Normwandlungen von deutschen auf internationale Fernsehstandards (NTSC, SECAM).
  • Reise- Übernachtungs- oder Fahrtkosten sowie Spesen

Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden von SKYCIN Studios vom vereinbarten Vertrag zurück, kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.

2. Vergütung

Soweit nicht anders vereinbart, gilt die folgende Zahlungsweise als vereinbart:

  • 25% nach Auftragsannahme
  • 75% nach Fertigstellung und Übergabe

Die Zahlung der Vergütung hat per Überweisung zu erfolgen. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen. Der Auftraggeber darf nur mit rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen und nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertrag Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber fällig. Geht der Rechnungsbetrag innerhalb dieser Zeit nicht auf dem Konto von SKYCIN Studios ein, so ist der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug. Zur Feststellung des Verzugs bedarf es keiner Mahnung oder Fristsetzung von SKYCIN Studios.
Im Falle, dass der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug ist oder sofern ausdrücklich Stundung vereinbart worden ist, trägt der Auftraggeber die Zinsen in Höhe von 4% über Bundesbankdiskont, einschließlich etwaiger Bearbeitungskosten, es sei denn, dass ein höherer oder niedrigerer Verzugsschaden nachgewiesen wird. Bei erheblichen, schriftlich abgemahnten Vertragsverstößen, bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Vermögensverschlechterung, Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens des einen Vertragspartners ist der jeweils andere zum sofortigen Rücktritt von allen bestehenden Verträgen berechtigt.

Abgeschlossene Jahresabos verlängern sich - wenn diese nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Jahresabos gekündigt werden, automatisch um drei weitere Monate.

3. Rechte

Die einfachen Nutzungs- und Verwertungsrechte für die in Auftrag gegebene, fertige Produktion werden dem Auftraggeber, nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme, übertragen. Dies betrifft jedoch nicht das Nutzungsrecht an Kamerakassetten und sonstigen belichteten oder aufgezeichneten Materialien (Rohmaterial). Die Auswertung und Nutzung von Ideen, textlichen und grafischen Arbeiten, Werken der Fotografie, Filmen usw. sind auf Zweck und Dauer des Auftrages beschränkt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede andere und weitere Nutzung, die über den im Angebot bezeichneten Zweck hinaus geht, zum Beispiel die Verwendung von Ideen im Ausland, der Einsatz der Produktionen in anderen Verwendungszusammenhängen (DVDs für Geschäftspartner, CD-ROM usw.) ist zusätzlich zu vereinbaren und zu berechnen. Die Produktion darf nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von SKYCIN Studios verändert werden.

SKYCIN Studios hat das Recht die fertige Produktion zu Werbe-, Marketing- und Demonstrationszwecken einzusetzen, zum Beispiel auf Ihrer Internetseite.

4. Haftung

Für den Fall schuldhaft verursachter Verluste oder Beschädigungen von Originalfilmen, Videobändern oder sonstiger Ausgangsmaterialien, die von SKYCIN Studios vom Auftraggeber zur Bearbeitung oder Aufbewahrung übergeben worden sind, wird die Haftung von SKYCIN Studios auf die Neulieferung von Rohfilmmaterial in gleicher Länge der beschädigten oder verlorengegangenen Teile beschränkt. In allen anderen Schadensfällen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand, haftet SKYCIN Studios wie in eigenen Angelegenheiten. In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferanten haftet SKYCIN Studios nicht. Der Erfüllungsanspruch des Auftraggebers im Übrigen wird nicht berührt. Wenn zur Abnahme und nach Fertigstellung das fertige Video auf YouTube oder anderen Videokanälen hochgeladen wird, übernimmt SKYCIN Studios dafür keine Haftung. Dies betrifft insbesondere Nutzungsänderungen des Anbieters, Kommentare unter dem Video, ein eventueller Verlust oder Löschung des Videos etc.

5. Versicherung

Alle von SKYCIN Studios übergebenen Gegenstände oder Materialien werden seitens von SKYCIN Studios nicht versichert. Es obliegt daher dem Auftraggeber, für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines bei SKYCIN Studios befindlichen Materials Sorge zu tragen.

6. Produktionsabnahme

Die Produktion basiert auf ein mit dem Auftraggeber erstelltes Konzepts oder Drehbuch. Nach Beendigung der Produktion findet eine Abnahme statt. Im Rahmen dieser Abnahme werden eventuelle Änderungswünsche des Auftraggebers protokolliert. Diese Änderungen werden von SKYCIN Studios kostenfrei durchgeführt, wenn sich diese innerhalb einer Stunde bearbeiten lassen und tatsächlich vom schriftlichen Drehbuch abweichen (eine Korrekturschleife). Die protokollierten Änderungen werden von SKYCIN Studios kurzfristig durchgeführt. Geschmackliche Änderungen und sehr umfangreichere Veränderungswünsche gehen zu Lasten des Auftraggebers, wie zum Beispiel nachträgliche Bildfolgen-, Musik- oder Textänderungen, und werden mit 75 CHF pro Stunde zzgl. MwSt. berechnet.

Der Auftraggeber muss innerhalb von fünf Werktagen schriftlich die Abnahme der Produktion bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt die Produktion als abgenommen. Technische Mängelrügen und Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Übergabe des Films (auch digital) schriftlich erfolgen.

Die Produktion wird in einer Qualität hergestellt, wie sie SKYCIN Studios anhand von Mustern (Showreels und Beispielfilme auf der Internetseite) vorweisen kann oder wie die Parteien es im schriftlichen Auftrag vereinbart haben. Die ausschließliche Verantwortung für die technische und inhaltliche Gestaltung der Produktion liegt bei SKYCIN Studios. Für die sachliche Richtigkeit des Produktionsinhalts sowie die rechtliche Zulässigkeit zeichnet sich der Auftraggeber verantwortlich.

7. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Produktionsziel mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einverständniserklärungen der im Film gezeigten Personen, die er vorab eingeholt hat, z.B. für die Ausstrahlung im Internet. Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so muss dieses mit SKYCIN Studios abgestimmt werden (besonders auch die Rechtesituation, Lizenzen etc.). Bringt der Auftraggeber von SKYCIN Studios einen Musiktitel mit, so ist er für die musikrechtliche Klärung verantwortlich, die Auftragnehmerin kann das gegen Honorar übernehmen.

8. Lieferzeiten und Termine

Alle von SKYCIN Studios angegebenen Lieferzeiten oder Termine sind keine Fixtermine, werden aber bestmöglich eingehalten. In Fällen höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Lieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Streiks verschieben bzw. verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten um die Dauer derartiger Ereignisse.

Nach Angebotsannahme ist der Videofilm innerhalb von vier Monaten ab Datum der ersten Überweisung zu realisieren, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Sollte der Film in dieser Zeit nicht beendet werden, und liegt das maßgeblich am Auftraggeber (weil er keinen Drehtermin nennt usw.) kann die SKYCIN Studios einen Abschlag von 30% des gesamten Auftragsvolumens mit sofortiger Zahlung verlangen.

9. Versand

Versendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person auf den Auftraggeber über. Beim Transport mit eigenen Fahrzeugen haftet SKYCIN Studios wie in eigenen Angelegenheiten.

10. Sonstige Vereinbarungen

Der Auftraggeber trägt, sofern nicht anders vereinbart wird, für alle Aufträge an Dritte, die SKYCIN Studios im Zusammenhang mit seinem Auftrag erteilt, die Zahlungsverpflichtung. SKYCIN Studios ist berechtigt, den Auftraggeber in seiner Kundenliste zu führen und als Referenz anzugeben. SKYCIN Studios verpflichtet sich, jederzeit, spätestens jedoch nach Beendigung der Produktionstätigkeit, das ihr vom Auftraggeber anvertraute Eigentum einschließlich eventueller Abschriften und Auszüge herauszugeben. Beide Partner vereinbaren zeitlich unbegrenzt Stillschweigen über die während der gemeinsamen Dreharbeiten bekannt gewordenen Firmeninterna zu bewahren.

Sollte ein terminierter Drehtag vom Auftraggeber aus wichtigen Gründen verschoben werden, ist das bis 14 Werktage vor der Produktion kostenlos möglich, bis zwei Werktage (bzw. 48 Stunden) vor dem Dreh sind 40 % des Drehhonorars fällig, ab 47 Stunden vor dem Dreh sind 60% des Drehhonorars fällig. Ein neuer Drehtag wird normal berechnet.

Sollte SKYCIN Studios aufgrund höherer Gewalt (Unwetter, Streiks, Naturkatastrophen etc.) die Produktion verschieben müssen, so ist sie nicht für Kosten verantwortlich, die beim Auftraggeber entstanden sind. Die Kosten für einen Dreh, der technisch durchgeführt werden könnte (mit Regenschutz für die Kamera etc.) und aus inhaltlich-ästhetischen Gründen nicht durchgeführt wird, übernimmt der Kunde wie oben beschrieben.

10. Namensnennung

SKYCIN Studios wird an geeigneter Stelle das Recht eingeräumt, in der Regel im Vor - oder Abspann der Produktion, folgenden Urheberhinweis samt Logo anzufügen: "Eine Produktion von SKYCIN Studios" / "skycin.com". SKYCIN Studios bekommt das Recht, das vom Auftraggeber abgenommene Video als Referenz auf Ihrer Seite www.skycin.com, www.skycin.ch , www.skycin.de anzugeben und für weitere Eigenwerbung zu nutzen.

11. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten über Vertragsverhältnisse, die diesen AGB unterliegen, ist alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand Bülach.